Die Schweizerische Agrotechnische Vereinigung SAV AAS ist eine  Vereinigung mit Sitz der Geschäftsstelle in 8594 Güttingen,  Hörnlistrasse 11, c/o Langenegger Treuhand AG. 
Die Vereinigung  bezweckt, die Interessen aller mit der Landwirtschaft in Verbindung  stehender Institutionen und Firmen der Landmaschinenbranche, des landw.  Bauwesens und der landw. Hilfsmittel wahrzunehmen und gegen aussen zu  vertreten. 
Im Einzelnen:
- Planung und Durchführung gemeinsamer Ausstellungen
- Kollektive Beschickung öffentlicher Vorführungen
- Förderung des landw. Versuchswesens
- Förderung landw. Nachwuchsorganisationen
- Zusammenarbeit mit landw. Verbänden und Organisationen
- Vermittlung von Geschäftsverbindungen
- Die Vereinigung ist politisch und konfessionell neutral 
Mitglied  der Vereinigung kann jede natürliche und juristische Person mit  Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein  werden. Die gleichzeitige Mitgliedschaft bei ähnlichen Verbänden oder  Interessengruppen ist freigestellt. Über schriftliche Aufnahmegesuche  entscheidet der Vorstand. Er kann die Aufnahme ohne Grundangabe  verweigern. Gegen den ablehnenden Entscheid des Vorstandes steht dem  Betroffenen binnen dreissig Tagen nach Erhalt der Mitteilung das Recht  zum Rekurs an die nächste Generalversammlung zu. Über die Namen der  Mitglieder ist ein Verzeichnis zu führen, das jedem Mitglied zugänglich  ist. Die Generalversammlung kann natürliche Personen zu Ehren- und  Freimitgliedern ernennen, welche an Versammlungen teilnehmen können,  jedoch kein Stimmrecht haben. 
Die Eintrittsgebühr beträgt Fr. 350.00.
Die  Mitglieder haben an die der Vereinigung erwachsenden Kosten einen  jährlichen Mitgliederbeitrag  von Fr. 120.00 zu leisten. Die Mitglieder  sind verpflichtet, die Interessen der Vereinigung zu wahren, die  Statuten zu beachten, Vereinsbeschlüssen nachzuleben und sich den  Anordnungen der Vereinigungsleitung zu unterziehen. 
Organisation der Vereinigung
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollstelle
Die Generalversammlung
Die  Mitglieder werden jährlich zu einer ordentlichen Generalversammlung  eingeladen. Diese soll in den ersten sechs Monaten des laufenden  Vereinsjahres durchgeführt werden. 
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Der Präsident wird von der Versammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand versammelt sich mindestens zweimal jährlich zu Vorstandsitzungen. Er bereitet die Unterlagen für die Generalversammlung vor. Der Vorstand ist für sämtliche Geschäfte zuständig, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand kann Auszeichnungen verleihen.Der Vorstand und die zwei Rechnungsrevisoren werden durch die Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl kann einzeln oder in globo erfolgen. Wenn nichts anderes verlangt wird, erfolgen die Wahlen durch Handmehr. Ersatzwahlen während einer laufenden Amtsdauer erfolgen nur für den Rest dieser Amtsdauer.